SCHUTZKONZEPT
Schutzkonzept zur Prävention
sexualisierter Gewalt in der
Evangelischen Erlöser-
Kirchengemeinde am Sintfeld
Stand 31.12.2024
Vorwort
„Begabt, befreit, bewegt“ mit diesen drei Worten drückt die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld ihr Verständnis der Menschen aus. Sie sind als Geschöpfe Gottes begabt mit Geist, Leib und Seele. Sexualität und Gemeinschaft sind integrale Bestandteile menschlichen Lebens. In der Gemeinschaft bilden sich Rollen, Funktionen, Hierarchien aus, sie alle dienen dem guten Leben. Das Zusammenleben in der Gemeinde verstehen wir als Befreiung von Macht und Gewalt jeglicher Art. Durch das Evangelium von der Liebe Gottes und der Überwindung tödlicher Machtstrukturen ist der Schutz jeden menschlichen Lebens vor (sexualisierter) Gewalt Gabe und Aufgabe zugleich. Im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Heiligen Geistkraft Gottes gestaltet die Gemeinde ihr Miteinander, das dem Wohl und der Entwicklung der Menschen dient.
Mit dem vorliegenden Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld liegt eine Handlungsleitlinie vor, die der Zusage und dem Auftrag des Gemeindemottos Rechnung trägt. Sie ermöglicht allen Verantwortungsträger*innen in der Kirchengemeinde ein bewusstes und reflektiertes Verhalten im sozialen Miteinander. Die hier zusammengetragenen Überlegungen und Vorgaben möchten weitestgehend sicherstellen, dass Menschen in allen Begegnungssituationen unseres kirchlichen Alltags ein unbelastetes und störungsfreies Miteinander erleben. Menschen sollen miteinander und aneinander Erfahrungen teilen können, die als segensreich erlebt und dann auch gerne erinnert und erzählt werden. Dazu ist eine wertschätzende Wahrnehmung von Menschen und eine achtsame Gestaltung von vielfältigen Begegnungsmöglichkeiten unbedingt erforderlich. Auf dem Wege einer jeweils vorzunehmenden Risikoanalyse sieht diese Konzeption zudem vor, Situationen zu identifizieren und bewusst zu gestalten, die das Potenzial einer Gefährdung der sexuellen Selbstbestimmung mit sich bringen.
Das vorliegende Konzept gibt einen Rahmen für das Miteinander in unserer Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld vor und ist von daher als Grundlage für die Weiterarbeit zu verstehen. Es dient den verschiedenen Arbeitsbereichen der Gemeinde als Rahmen und Hilfestellung zu einer sachgerechten Übertragung auf die jeweils vor Ort bestehenden Bedingungen.
Der Dank gilt der Projektgruppe, die dieses Schutzkonzept entwickelt hat. Ebenso allen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden, die sich dafür engagieren, dass menschliche Begegnungen im Kontext unserer Gemeinde achtsam und wertschätzend sind, dass unsere Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld ein für alle Menschen sicherer Ort ist und dass auf diese Weise das Miteinander im Raum der Gemeinde so erlebt werden kann, dass Menschen sich als begabt, befreit und bewegt erleben.
Claus-Jürgen Reihs, Vorsitzender des Presbyteriums
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 1
Inhaltsverzeichnis 2
Einleitung 3
Risiko- und Potentialanalyse 5
Personalverantwortung für Haupt- und Ehrenamtliche 5
Selbstverpflichtungserklärung 6
Rückblick und Intervention
Verhaltenskodex
Unsere Orte und Räumlichkeiten
Das Miteinander gestalten
(sexual-) pädagogisches Konzept
Notfallplan / Handlungsleutfaden
Grundsätze für das Erstgespräch
Differenzierung der Verdachtsfälle
Meldepflicht
Verfahrensschritte
Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt
Aufarbeitung
Rehabilitierung
Kooperation mit Fachstellen
Qualitätsmanagement
Einleitung
„Schutzkonzepte sind ein Zusammenspiel aus institutionellen und pädagogischen Maßnahmen und bedürfen einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung […].“ Sie umfassen Handlungspläne sowie konzeptionelle Elemente und basieren auf einem partizipativen und prozessorientierten Grundverständnis von Prävention und Intervention. „Schutzkonzepte gehen damit über einzelne und isolierte Präventionsmaßnahmen hinaus und nehmen die Einrichtung sowohl als Schutzraum (kein Tatort werden) als auch als Kompetenzort, an dem [Menschen] Hilfe erhalten, [die von einer Verletzung gegen ihre sexuelle Selbstbestimmung betroffen sind] wahr.“ (Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und dem unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), 2016).
Vor diesem Hintergrund sieht das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) der EKvW die Entwicklung von Schutzkonzepten in allen Einrichtungen der EKvW vor. (vgl. §6 (1) KGSsG).
Die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld hat sich zum Ziel gesetzt, für alle Menschen in ihrem Wirkungskreis – egal ob Kind, Jugendliche*r oder Erwachsene*r – ein sicheres Umfeld zu schaffen. Vor allem Minderjährige und Erwachsene in Abhängigkeitsverhältnissen sollen ein Umfeld vorfinden, das sie vor sexualisierter Gewalt schützt, in dem sie sich wohl und sicher fühlen.
Erklärte Ziele des Schutzkonzeptes sind:
• der bestmögliche Schutz vor jeder Form sexualisierter Gewalt
• die betroffenenorientierte schriftliche Fixierung von Maßnahmen der Prävention und Intervention
• Orientierung und Hilfestellung für die Personen, die Verantwortung übernehmen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Zielgruppen
Demzufolge sind als Zielgruppen dieses Konzeptes Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen zu benennen, die innerhalb der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld tätig sind oder die an Veranstaltungen derselben teilnehmen. Mitarbeitende der Kirchengemeinde befinden sich als Angestellte innerhalb der Strukturen der Kirchengemeinde in einem Abhängigkeitsverhältnis und werden demzufolge durch diese Regelungen auch geschützt. Verantwortung für die Umsetzung des Schutzkonzeptes trägt das Presbyterium der Kirchengemeinde.
Geltungsbereich
Die mit diesem Schutzkonzept festgeschriebenen Maßnahmen und Anforderungen gelten für alle Einrichtungen in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld.
Risiko- und Potentialanalyse
Herzstück eines Schutzkonzeptes ist die Risiko- und Potentialanalyse, die zu Beginn der Schutzkonzeptentwicklung in einem partizipativen Prozess mit Verantwortlichen, Teilnehmenden und Mitarbeitenden durchgeführt wird. Sie umfasst die sorgfältige und systematische Untersuchung aller Bereiche der Organisation, wie z.B. Räumlichkeiten, Personalverantwortlichkeiten, Konzepte oder die Teilhabe an und Zugänglichkeit von Informationen. Ziel ist es, die ‚verletzlichen‘ Stellen in der Gemeinde, Einrichtung oder auch dem einzelnen Angebot aufzudecken, mit weiteren Maßnahmen des Schutzkonzeptes darauf zu reagieren und die Risiken zu minimieren.
Für die Erstellung der Risiko- und Potentialanalyse wurden alle Mitglieder des Presbyteriums, alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter*innen zur Mitarbeit eingeladen. Die Projektgruppe bestand aus Angelina AUST (MAV), Karsten BEINS (Presbyter), Luca DAHLBÜDDING (Teamer), Jürgen ENGELMANN (Presbyter), Felix GROSS (Teamer), Katrin Herting (Diakonin, päd. Fachkraft in der KiTa Emmaus, Büren), Birgit KÖHLER (Presbyterin), Claus-Jürgen REIHS (Pfarrer), Almuth Reihs-Vetter (Pfarrerin), Dominic RÖCHER (Vikar), Jeane RUKICK (Kinderkirche und Familienkirche).
Folgende Gesichtspunkte wurden dabei insbesondere betrachtet:
- Personalverantwortung für Haupt- und Ehrenamtliche
- Rückblick und Intervention
- Räumlichkeiten und Orte
- Das Miteinander gestalten (Pädagogik, Strukturen, Regeln und Haltung, sowie Macht- und Vertrauensverhältnisse)
Personalverantwortung für Haupt- und Ehrenamtliche
In der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld
gibt es einen Umgang mit den Mitarbeitenden, der Fürsorge und Kontrolle gleichermaßen gewährleistet,
übernimmt die Leitung ihre Verantwortung und interveniert, wenn sie über Fehlverhalten informiert wird.
gibt es ein geregeltes Einstellungsverfahren über die Personalabteilung beim Verband der Kreiskirchenämter.
wird das Thema Prävention und Schutz vor sexualisierter Gewalt im Bewerbungsverfahren aufgegriffen.
liegen von allen haupt- und ggf. ehrenamtlichen Mitarbeitenden die EPFZ vor und werden regelmäßig eingeholt (nach vier Jahren).
sind die Regeln zur Dokumentation des Nachweises des eintragsfreien EPFZ bei den Leitungspersonen bekannt (Pfarrpersonen und Presbyterium).
Im Zuge der Erarbeitung des Konzepts zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde festgestellt, dass es Lücken im Blick auf die Personalverantwortung gegenüber haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld gibt:
Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, die das Thema sexualisierte Gewalt aufgreift (Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex)
Eine geregelte Einarbeitung und In-Augenscheinnahme von Referenzen für die ehrenamtliche Mitarbeit
Eine Selbstverpflichtungserklärung / einen Verhaltenskodex für ehrenamtlich Mitarbeitende,
Eine verlässliche Teilnahme an der Basisschulung 1 für alle Angestellten und Ehrenamtlichen
Eine regelmäßige jährliche Thematisierung (intern und extern) zum Inhalt der Schulungen
Die Kenntnis über die Regelungen zur Dokumentation der Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung / des Verhaltenskodex bei den Leitungspersonen (Pfarrdienst und Presbyterium)
Die Kenntnis über die Regelungen zur Dokumentation der Teilnahme an Schulungen zur Prävention sexualisierter Gewalt (Basisschulung 1) bei den Leitungspersonen (Pfarrdienst und Presbyterium)
Diese Lücken werden nun geschlossen. Eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ist vom Kreiskirchenamt erstellt worden. Darin unterschreiben die neuen Mitarbeiter:innen eine Selbstverpflichtungserklärung und den Verhaltenskodex. Ehrenamtlich Mitarbeitende verfahren genauso und werden in ihre Tätigkeit durch die Pfarrpersonen und Mitglieder des Presbyteriums eingearbeitet und begleitet. In der Regel übernehmen solche ehrenamtlichen Aufgaben die Personen, die in der Kirchengemeinde schon bekannt sind. Wir erfassen für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, ob und wann sie die Basisschulung 1 absolviert haben bzw. absolvieren werden. Wir werben für die Teilnahme daran. Wir verstehen die Basisschulung 1 als Dienstzeit und erstatten entstandene Fahrtkosten. Selbstverpflichtungserklärungen und die Zustimmungserklärung zum Verhaltenskodex werden ebenso bei der / dem Vorsitzenden des Presbyteriums dokumentiert und datensicher verwahrt wie die Nachweise über die Teilnahme an der Basisschulung 1. Einmal jährlich bieten wir eine thematische Veranstaltung zum Themenbereich in Kooperation mit den Anbietern zur Sexualpädagogischen Beratung an. Im regelmäßigen Mitarbeitendengespräch wird das Thema „sexualisierte Gewalt“ angesprochen.
Selbstverpflichtungserklärung
in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld
zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in der Gemeindearbeit
Gemeindearbeit wird in der Beziehung zwischen Gott und den Menschen gestaltet. Sie hat die Aufgabe, sich mit Gemeindegliedern zu verständigen, um zu erfahren und zu verstehen, was Sinn ergibt, was Wert hat, was als Regel taugt und deshalb für alle gelten kann und soll. Unsere Arbeit ist dabei getragen von Vertrauen, Wertschätzung und Respekt. Wir achten die Persönlichkeit und Würde der Menschen, mit denen wir zu tun haben, gehen verantwortlich mit ihnen um und respektieren ihre individuellen Grenzen.
Als Mitarbeiter:in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld
verpflichte ich mich dazu beizutragen, ein sicheres, förderliches und ermutigendes Umfeld für alle Gemeindeglieder zu erhalten oder zu erschaffen.
verpflichte ich mich, alles zu tun, damit in der Gemeindearbeit sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung und andere Formen von Gewalt verhindert werden und die sexuelle Selbstbestimmung aller Personen gestärkt wird.
verpflichte ich mich, die individuellen Grenzen aller Gemeindeglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu respektieren und die Intimsphäre und persönliche Schamgrenze zu achten.
bin ich mir meiner besonderen Verantwortung bewusst und missbrauche meine Rolle im Umgang mit mir anvertrauten Menschen nicht.
nehme ich Gemeindeglieder bewusst wahr und achte dabei auch auf Anzeichen von Vernachlässigung und Gewalt. Ich achte auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und Teilnehmende an den Angeboten und Aktivitäten der Kirchengemeinde. Als Mitarbeiter:in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld in der Gemeindearbeit bin ich mir meiner Verantwortung bewusst und suche mir gegebenenfalls Hilfe, zum Beispiel im Mitarbeitendenkreis, bei der MAV, bei einer / einem hauptberuflich Mitarbeitenden oder der Pfarrerin / dem Pfarrer.
versichere ich, nicht wegen einer in §72a SGB VIII bezeichneten Straftat rechtskräftig verurteilt worden zu sein und derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen mich anhängig ist.
Name des Mitarbeitenden, Geburtsdatum
Datum, Unterschrift.
Rückblick und Intervention
Vereinzelt berichten Mitarbeiterinnen von erfahrener Grenzüberschreitung durch einen Gottesdienstbesucher, der die 1:1-Situation bei der Vorbereitung des Gottesdienstes ausnutzte. Es wird deutlich, dass 1:1-Situationen immer wieder vorkommen: im Büro, auch in der Seelsorge und Beratung. Die Verantwortung bei einem Interventionsfall ist klar geregelt: Der Fall wird an den Vorsitz und / oder seine Stellvertretung gemeldet. Anschließend folgt ein Gespräch mit den Betroffenen und Beschuldigten. Für die Betroffenen werden Schutzmaßnahmen ergriffen. Die Beschuldigten sollen zur Einsicht bewegt werden; falls das ohne Erfolg bleibt, macht die / der Vorsitzende vom Hausrecht Gebrauch. Wir veröffentlichen darüber hinaus einen Verhaltenskodex für die Begegnungen in unserer Kirchengemeinde.
Verhaltenskodex
Dieser achtsame und respektvolle Umgang findet Ausdruck im Verhaltenskodex, der Mitarbeitenden
als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang dienen soll. Er soll ausformulierte Regeln
für Situationen, die für sexuelle Gewalt leicht ausgenutzt werden können, klare, transparente und
nachzuvollziehende Informationen und eine Leitlinie für den Umgang miteinander auf allen Ebenen
unseres Miteinanders bieten.
Grundsätzlich ist der Verhaltenskodex Teil der Dienstanweisung bzw. längerfristiger Honorarverträge
und ist durch alle Mitarbeitenden und betroffenen Honorarkräfte zur Kenntnis zu nehmen und zu
unterschreiben.
Spezifische Arbeitsbereiche erfordern jedoch eine Konkretisierung des Verhaltenskodex (aufgrund der besonderen Nähe-Distanz-Beziehungen). Daher gibt es für pädagogische Tätigkeitsbereiche eine spezifizierte Ausarbeitung. Ungeachtet dessen wird der im folgenden aufgeführte Verhaltenskodex regelmäßig mit allen Mitarbeitenden thematisiert. So stellen wir sicher, dass die Regelungen bekannt sind und einen Platz im Alltag der einzelnen Arbeitsbereiche finden.
Der Verhaltenskodex ist ein zentraler Bestandteil des Schutzkonzeptes und muss darum auch allen
Personen, mit und für die wir arbeiten, zugänglich gemacht werden. Er beschreibt die folgenden Themenfelder:
Nähe und Distanz
Umgang mit Körperkontakt und Intimsphäre
Kommunikation
Umgang mit Vereinbarungen
Umgang mit Übernachtungen
Film, Foto und social media
Umgang mit dem Verhaltenskodex
Nähe-Distanz
➢ Ich gestalte die Beziehungen im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde transparent. Ich gehe verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz um.
➢ Im Umgang mit Kolleg*innen und anderen Menschen, denen ich im Rahmen meiner Tätigkeit
begegne, respektiere ich die individuellen Bedürfnisse nach Nähe und Distanz und beachte
persönliche Grenzen.
➢ Ich bin mir meiner Rolle bewusst und reflektiere die Machtgefüge innerhalb meiner Arbeit. Ich
pflege einen verantwortungsvollen Umgang zu den Personen, für die ich Verantwortung trage.
➢ Kontakte im beruflichen Kontext, im Rahmen meines dienstlichen Auftrages unterscheide ich von
privaten Kontakten. Über die Unterschiede zwischen beiden bin ich mir bewusst und handle
professionell.
➢ Ich bin mir meiner Vorbildfunktion im Dienst als öffentliche Person bewusst und handle
entsprechend.
➢ Ich handhabe den Umgang mit Geschenken öffentlich und transparent. Ich beachte die offiziellen
Regelungen zu Geschenken!
➢ Kinder und Jugendliche werden nur nach Absprache mit den Personensorgeberechtigten im PKW
mitgenommen. Diese Fahrten werden transparent gehandhabt (durch einen Vermerk im
Fahrtenbuch, Kommunikation mit direkten Kolleg*innen …)
Umgang mit Körperkontakt/Intimsphäre
➢ Ich nehme die Bedürfnisse der anderen Person wahr, wahre ihre Grenzen und schließe nicht von
meinen Bedürfnissen auf die Bedürfnisse anderer Personen.
➢ Der Wunsch nach Körperkontakt geht immer von meinem Gegenüber aus. Gerade im Umgang mit
Kindern und Jugendlichen gilt es, dies besonders zu beachten.
➢ Wie viel Körperkontakt ich zulasse, entscheide ich verantwortlich nach Rolle und Kontext, in dem
ich mich gerade befinde.
➢ Meine eigenen Grenzen äußere ich klar und angemessen und werte es nicht als persönlichen
Angriff, wenn mir jemand seine/ihre Grenzen aufzeigt.
➢ Im Rahmen der Arbeit ist stets angemessene Kleidung zu tragen. Gemeinsames Duschen,
Saunieren oder Umziehen von Mitarbeitenden mit Teilnehmenden (z.B. auf
Konfirmandenfreizeiten) ist nicht gestattet.
➢ Wenn bestimmte Situationen Körperkontakt erfordern, weise ich im Vorfeld darauf hin, erkläre
die Gründe und hole das Einverständnis ein. Ich gebe so viel Hilfestellung wie nötig und so wenig
wie möglich.
➢ Wenn ich unangemessenes Verhalten beobachte, weise ich darauf hin. Wenn es die Situation
erfordert, interveniere ich.
➢ Aktionen, Spiele und Übungen, die Körperkontakt erfordern, wähle ich bewusst aus und überlege
kritisch, ob sie für die Gruppe geeignet sind. Ich erkläre das Spiel im Vorfeld und lasse alle
Personen selbst entscheiden, ob sie sich am Spiel beteiligen.
➢ Ich verstehe mich selbst als Vorbild. Dazu gehört, dass auch ich mich an die vereinbarten Regeln
halte.
Kommunikation
➢ Wir arbeiten gemeinsam daran, einen gewalt- und diskriminierungsfreien Raum über alle
hierarchischen Grenzen hinwegzuschaffen. Dies gilt für unser Handeln und die Verwendung von
Sprache und Gestik.
➢ Ich spreche respektvoll und wertschätzend mit den Menschen, die mich umgeben ebenso wie
über Dritte. Ich achte auf eine Sprache, die alle einschließt.
➢ Ich äußere Kritik angemessen und fair den jeweiligen Personen gegenüber. Dabei bleibe ich
sachlich und wertschätzend.
➢ Ich bin offen für Kritik und nehme Rückmeldungen ernst. Ich bin mir bewusst, dass auch ich Fehler
machen kann und bin bereit, das eigene Verhalten zu reflektieren und anzupassen.
➢ Auf von dieser Praxis abweichendes Verhalten reagiere ich und thematisiere es im Umgang mit
den betroffenen Menschen.
Umgang mit Vereinbarungen
➢ Ich nehme die Anliegen und Bedürfnisse bezüglich des Umgangs von Mitarbeitenden,
Teilnehmenden, Besucher*innen und Kund*innen ernst.
➢ Notwendige Regeln im Miteinander werden nach Möglichkeit gemeinsam festgelegt.
Einschränkende Rahmenbedingungen erkläre ich und mache sie transparent.
➢ Ein Fehlverhalten spreche ich an. Dabei achte ich auf einen respektvollen Umgang und einen
angemessenen Rahmen.
Umgang mit Übernachtungen
➢ Ich informiere mich vor der Veranstaltung über die Bedingungen vor Ort.
➢ Ich achte auf die Wahrung der Privatsphäre und schaffe Rahmenbedingungen, die dies
gewährleisten. Dies schließt ein, zu prüfen, ob eine geschlechtersensible Unterbringung sowie
Einzelsanitäranlagen sinnvoll und notwendig sind.
➢ Die Entscheidung darüber, ob ich als Betreuer*in mit den Teilnehmenden in einem Zimmer
übernachte, treffe ich in Absprache mit mindestens einer weiteren Fachkraft. Die Übernachtung
muss pädagogisch geboten sein.
➢ Ich informiere Teilnehmende und Personensorgeberechtigte vor der Veranstaltung über
Bedingungen vor Ort und mache diese transparent.
➢ Ich bin sensibel dafür, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene individuelle Bedürfnisse haben,
die andere Absprachen und Lösungen erfordern können.
Film, Foto und soziale Netzwerke
➢ Ich beachte die Regeln zum Persönlichkeits- und Datenschutz. Die Veröffentlichung von Fotos und
Videos bedarf der schriftlichen Zustimmung der abgebildeten Personen, bzw. ihrer
Personensorgeberechtigten. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren bedarf es auch der schriftlichen
Zustimmung der Jugendlichen.
➢ Für Aufnahmen (Foto/Film), die erkennbar für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gemacht
werden, braucht es keine schriftliche Zustimmung. Hier gelten die üblichen Regelungen zum
„Recht am eigenen Bild”.
➢ Erkennbar heißt, dass die aufnehmende Person im Vorfeld oder während der Aufnahme ihre Funktion allen anwesenden Personen transparent macht bzw. gemacht hat (z.B. mit dem grundsätzlichen Hinweis bei Veranstaltungen, dass für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Aufnahmen gemacht werden).
➢ Ich mache keine Aufnahmen, die Personen in unangenehmen, intimen oder diskriminierenden
Situationen darstellen. Vor jeder Veröffentlichung prüfe ich jede Aufnahme, ob einzelne Personen
in einer solchen Situation dargestellt werden. In diesem Fall lösche ich die Aufnahme.
➢ Mir ist bewusst, dass ich auch über soziale Medien Nähe aufbauen kann. Dementsprechend
handle ich auch im virtuellen Raum professionell und bin mir hier meiner Rolle und Vorbildfunktion bewusst.
➢ Ich kennzeichne dienstliche Accounts in sozialen Netzwerken als solche klar und stelle transparent
dar, wer diese Accounts bedient.
Umgang mit dem Verhaltenskodex
➢ Alle ehrenamtlich wie hauptamtlich tätigen Mitarbeiter*innen tragen für die Einhaltung des
Verhaltenskodexes Verantwortung. Dementsprechend ist sicher zu stellen, dass alle Menschen im
jeweiligen Verantwortungsbereich den Verhaltenskodex kennen.
➢ Mitarbeitende dürfen und sollen grundsätzlich auf ihr Verhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit
angesprochen werden. Im Rahmen von Teambesprechungen und Einzelgesprächen werden
Situationen professionell reflektiert, dabei geht es um konstruktive Kritik und professionellen
Austausch, nicht um grenzüberschreitende persönliche Kritik!
➢ Bei Fehlverhalten und Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex wird seitens der Vorgesetzten
eingeschritten. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorgesetzten vom Fehlverhalten erfahren!
Gleiches gilt für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen.
➢ Für die angestellten Mitarbeiter*innen ist der Verhaltenskodex Teil der Dienstanweisung, für die
ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen ist er gut kommunizierte Grundlage der Zusammenarbeit.
➢ Er ist in seiner aktuellen Form vor allem vor Freizeiten allen Teilnehmenden und deren
Personensorgeberechtigten in geeigneter Form zu Kenntnis zu bringen.
Um Gefahrensituationen für unsere Mitarbeitenden zu minimieren, sorgen wir gemeinsam dafür, dass 1:1-Situationen möglichst vermieden werden: Für den Küsterdienst bedeutet das, dass die Kirche erst dann geöffnet wird, wenn eine Pfarrperson, Presbyter:in oder Organist:in anwesend ist. Die Kirche soll generell erst 15 Minuten vor Beginn des Gottesdienstes geöffnet werden. Für den Verwaltungsdienst im Büro bedeutet das, dass die Kamera bei der Klingelanlage genutzt wird. Die Mitarbeiterinnen im Büro sollen ihrem Bauchgefühl trauen.
Lassen sich 1:1-Situationen nicht vermeiden, weisen Mitarbeiter:innen auf das Abstandsgebot hin, wahren es selbst und befolgen Abstinenzgebot.
Wir bieten jährlich ein Selbstbehauptungstraining / Selbstverteidigungstraining für Frauen an.
Unsere Orte und Räumlichkeiten
Die Gemeindearbeit der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld findet an drei eigenen Standorten mit Kirchen und Gemeindehäusern statt. Die Gemeinde hat ein Pfarrhaus. Die Liegenschaft Bodelschwinghstr. 17, 33142 Büren (Paul-Schneider-Haus) ist entwidmet. Dort findet keine Gemeindearbeit statt. Mitglieder der Gemeinde sind Gäste im St.-Jodokus-Gemeindehaus der katholischen Kirchengemeinde in Wewelsburg. Für diese Räumlichkeiten muss die kath. Kirchengemeinde ein Schutzkonzept erstellen. Die Liegenschaften werden im Einzelnen betrachtet:
Bad Wünnenberg:
Kirche: In der Immanuel-Kirche gibt es keine abgelegenen nicht-einsehbare Bereiche. Ein Keller ist nicht vorhanden. Man kann sich nicht zurückziehen. Die Kirche ist zu den Öffnungszeiten öffentlich zugänglich. In dieser Zeit ist entweder die Küsterin da oder eine Aufsichtsperson.
Gemeindehaus: Im Gemeindehaus, das baulich mit der Kirche verbunden ist, gibt es keine abgelegenen, nicht einsehbare Räume. Lediglich der WC-Trakt ist mit Sichtschutz an den Fenstern versehen und mit Abtrennungen, um die Intimsphäre der Nutzer:innen zu schützen. Der Dachboden ist nur über eine Dachluke zentral im Gemeindehaus erreichbar. Ein Keller ist nicht vorhanden. Der Technikraum und Pfarrbüro sind besonders verschlossen. Das GH mit den Gruppenräumen, der Küche und den Sanitärräumen ist für die Nutzungszeiten frei zugänglich.
Pfarrhaus: Das Pfarrhaus dient dem privaten Wohnen des Pfarrehepaars. Ein Amtszimmer ist nicht vorhanden. Ein Keller und ein Dachgeschoß sind nicht vorhanden. Pfarrpersonen können sich dorthin zurückziehen. Das Pfarrhaus wird für Gemeindeveranstaltungen nicht genutzt. Es ist von außen einsehbar und stets verschlossen.
Außengelände: Das Außengelände ist frei zugänglich und über die Straßen und die benachbarten Grundstücke einsehbar.
Ehrenamtliche, interne und externe Fachkräfte haben regelmäßig Zutritt zu den Räumen und zum Außengelände. In den allermeisten Fällen sind diese Personen in der Einrichtung bekannt: Ehrenamtliche, Beschäftigte, externe Fachkräfte.
In Bad Wünnenberg ist der Zugang nur über den Erhalt eines Schlüssels ins Gebäude möglich. Es wird eine Schlüsselliste geführt. Die Fenster und Außentüren sind mehrheitlich frei von Gardinen. Lediglich das Amtszimmer und der Kirchraum sind nicht von außen einsehbar.
Die Schlüsselliste wird aktuell gehalten.
Büren:
Kirche und Gemeindehaus bilden einen zusammenhängenden Baukörper, der durch eine verschließbare Faltwand zwischen Kirchraum und Gemeindesaal getrennt / verbunden ist.
Kirche: Die Kirche ist nicht unterkellert. Sie hat eine Empore und einen Glockenturm. Der Zugang zu Empore und Glockenturm ist nur durch die Kirche und eine Außentür möglich. Der Glockenturm hat eine verschließbare Tür und ist zusätzlich durch einen Karton vor der Tür gesichert.
Gemeindehaus: im Gemeindehaus gibt es einen Keller, zu dem der Zutritt durch eine abschließbare Tür gesichert ist. Ebenso gibt es das Obergeschoss, das für Gemeindearbeit genutzt werden kann. Über das Obergeschoss sind Spitzboden und Dachböden über Saal und Kirche zugänglich. Außerhalb der konkreten Nutzungszeiten ist die Tür zu den oberen Gemeinderäumen verschlossen.
Außengelände: das Außengelände ist frei zugänglich, liegt an der belebten Bahnhofstraße. Hinter der Kirche liegt die KiTa Emmaus. Der Raum zwischen Kirche und KiTa ist zu den Schließungszeiten der KiTa nicht einsehbar, aber frei zugänglich. Von dort ist auch die Terrasse zu begehen.
Ehrenamtliche, interne und externe Fachkräfte haben regelmäßig Zutritt zu den Räumen und zum Außengelände. In den allermeisten Fällen sind diese Personen in der Einrichtung bekannt: Ehrenamtliche, Beschäftigte, externe Fachkräfte.
In Büren ist der Zugang ins Gebäude nur über den Erhalt eines Schlüssels möglich. Es wird eine Schlüsselliste geführt. Die Fenster und Außentüren sind frei von Gardinen. Lediglich das Amtszimmer und das Gemeindebüro können verdunkelt werden und sind dann nicht von außen einsehbar. Die Schlüsselliste wird aktuell gehalten. Die Gegensprechanlage ist mit einer Videokamera ausgestattet. Das Gelände rund um den Baukörper ist weitegehend mit Bewegungsmeldern und Beleuchtung ausgestattet.
Der Zugang zum Obergeschoß und dahinter liegende Dachböden soll nur noch mit einem Schlüssel möglich sein.
Der Zugang zum Keller soll nur noch mit einem Schlüssel möglich sein.
Das Gelände rund um die Kirche (und die Terrasse) soll noch besser mit Beleuchtung und Bewegungsmeldern ausgestattet werden. Der Glockenturm ist verschlossen zu halten.
Lichtenau:
Die Christuskirche in Lichtenau und die Burg Lichtenau bilden zwei eigenständige Baukörper.
Kirche: Die Kirche ist nur zu den Öffnungszeiten zugänglich. Dann ist auch eine Aufsichtsperson anwesend. Der Zugang zur Sakristei ist nur durch den Kirchraum möglich. Der Zugang zum Turm ist nur über die Kirche und die Orgelempore möglich. Die Tür soll stets verschlossen sein.
Burg: Die Burg hat eine Vielzahl von Räumen, Kellerräume und einen Dachboden. Der Dachboden ist durch eine verschlossene Tür gesichert. Die Türen zu den Kellerräumen sich abschließbar und verschlossen zu halten. Alle weiteren Räume sind abschließbar und verschlossen zu halten. Überall im Gebäude sind Bewegungsmelder an die Beleuchtung geknüpft.
Außengelände: Das Gelände hinter der Kirche einerseits und zwischen Burg und ehemaligem Pfarrhaus andererseits sind zugänglich, aber nicht einsehbar. Bewegungsmelder und Beleuchtung sind zu installieren.
Das Miteinander gestalten
(Sexual-) pädagogisches Konzept
In der Konzeption der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld heißt es zum Handlungsfeld 3 „Bildung und Erziehung“: Du stellst meine Füße auf weiten Raum. Bildung und Erziehung tragen dazu bei, dass Menschen den weiten Raum ihres Lebens entdecken, erkunden und betreten. Dazu gehört für uns unverzichtbar die religiöse Bildung als Lebensbegleitung und -erneuerung im Glauben. Unser Bildungshandeln unterstützt Familien, zunächst über die Bildungsangebote in der KiTa und im Familienzentrum. Im Rahmen der Elementarbildung verantworten wir in der KiTa „Emmaus“ in Büren die religionspädagogische Arbeit mit.
Das Pädagogische Konzept der KiTa Emmaus
finden Sie auf der Homepage der KiTa.
Daneben unterstützen wir Elterninitiativen zur Bildung und Ausgestaltung von Krabbelgruppen. Im Rahmen der Primarbildung kooperieren wir mit ausgewählten Schulen (Kath. Grundschule Bad Wünnenberg, Grundschule Lichtenau, Lindenhofgrundschule Büren) und unterstützen in Fragen der religiösen Bildung. Dabei geht es um Weitergabe zentraler christlicher Glaubensinhalte wie um die Erprobung und Einübung altersgemäßer Glaubensäußerungen. Wir schaffen durch die Kinderkirche und die Familienkirche Schnittstellen und Kontaktflächen zwischen Schule und Kirchengemeinde. Diese Arbeit setzen wir im Sekundarbildungs-Bereich fort. Wir kooperieren auch hier mit ausgewählten Schulen (Profilschule Fürstenberg, Gesamtschule Büren, Realschule Lichtenau, Mauritiusgymnasium Büren), und ermöglichen zudem Kirchenerkundungen als außerschulischem Lernort. Auch hier suchen wir nach Kontaktflächen zwischen Schule und Kirchengemeinde, denn Schüler:innen begegnen uns als Teilnehmende am Konfirmandenunterricht und Jugendgottesdiensten. Evangelische und interessierte Jugendliche des ausgehenden 7. Schuljahres nehmen ein Jahr lang am Konfirmandenunterricht teil. Hier beschäftigen sich die Jugendlichen mit den Themen des Gottesdienstes, damit sie am Ende der Konfirmandenzeit eigenverantwortlich mit anderen Gottesdienst feiern können: Gott loben und danken, Gott klagen und bitten. Wichtiger Bestandteil der Konfirmandenarbeit ist das Konficamp, bei dem vor allem das gemeinsame Leben eingeübt wird. Der Konfirmandenunterricht ist handlungsorientiert und befähigt die Konfirmandinnen und Konfirmanden bei der Konfirmation, ihren Glauben altersgemäß zu bekennen. Im Anschluss an die Konfirmation bieten wir Jugendlichen die Möglichkeit, als Konfirmierte in der Teamerarbeit der Gemeinde mitzuwirken. Die Konfirmandenarbeit ist auch Schnittstelle für unsere Bildungsarbeit mit Erwachsenen: ein selbstorganisierter Stammtisch für Konfirmandeneltern gehört ebenso dazu wie einzelne Veranstaltungen zu den Themen des Unterrichts. Darüber hinaus zielen unsere Veranstaltungen im quartären Bildungsbereich in der Gemeinde darauf, Gemeindeglieder zu empowern, ihren Glauben zu leben, christliche Gemeinschaft zu gestalten und dazu beizutragen, dass der weite Raum der Menschenfreundlichkeit Gottes vor Ort erfahren werden kann. Besonderes Interesse legen wir auf die Befähigung zum Amt der Lektorin oder des Lektors und die Befähigung dazu, geeignete Gottesdienstformate zu leiten.
Ausgehend vom biblischen Leitmotiv entfalten wir die theologische Dimension unseres Bildungsverständnisses. Wir begegnen einander als Geschöpfe Gottes. Niemand hat sich selbst das Leben gegeben, sondern als Geschenk empfangen. Darin drückt sich aus, dass Religiosität eine Beziehung ist. Gott hat eine liebevolle Beziehung zu allen Menschen von Geburt an. Aus dieser Beziehung heraus entsteht die Gottebenbildlichkeit: auch wir Menschen sind auf Beziehung hin geschaffen. Deutlich wird das in der Eltern-Kind-Beziehung ebenso wie in den späteren Beziehungen zur Peergroup, in Freundschaften und Partnerschaften. Die Beziehungen im Raum der Kirchengemeinde stehen unter der Zusage der Gottesbeziehung. Wie in allen Beziehungen gibt es auch hier Gelingen und Scheitern. Beide sind wirklich. Scheitern bietet die Möglichkeit zum Lernen und zur Entwicklung, denn wir vertrauen darauf, dass nicht Personen, sondern Handlungen scheitern. Insofern geben wir der Vergebung und dem Neuanfang eher eine Chance als der Schuld und dem Ende. Im weiten Raum der Liebe Gottes entsteht die Freiheit zum Leben, die Freiheit zum Experiment und zur Vorläufigkeit. Im weiten Raum der Liebe Gottes regiert der Schutz und das Erbarmen über dem einzelnen und dem gemeinschaftlichen Leben, damit sie zur Blüte kommen. Wir setzen uns ein gegen Gewalt, Unterdrückung und Missbrauch und tun mit dem Schutzkonzept und seiner Implementierung unser Möglichstes, die uns anvertrauten Menschen im Raum unserer Kirchengemeinde zu schützen.
Unser (sexual-) pädagogisches Handeln hat folgende Zielgruppen im Blick:
Die Krabbelgruppen
Die Kindergruppen (noch nicht vorhanden)
Die Kinderkirche
Die Gruppe der Konfirmand:innen
Die Gruppe der Teamer:innen
Die Gruppe der Erwachsenen
Die Krabbelgruppen werden von Müttern und / oder Vätern initiiert, begleitet und geleitet. Die Kirchengemeinde bietet dafür ihre Räumlichkeiten an. Kinder im Krabbelalter machen im Beisein ihrer Bezugsperson erste Erfahrungen in der Welt. Die Bezugsperson bietet den Schutzraum, der nötig ist. Elementare Bedürfnisse (Durst, Hunger, Nähe) der Kinder werden gestillt. Eltern achten gemeinsam auf das Wohl der Kinder und ihre Entwicklung. Sexualität ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen und ist mit der Geburt da. Kindliche Sexualität ist spielerisch, absichtslos, körpererkundend, egozentrisch, unbefangen und entsteht aus dem Wunsch nach Nähe und Geborgenheit. Still- und Wickelsituationen werden von Kindern im Krabbelalter als lustvoll erlebt, ebenso Kuscheln, Schmusen und Streicheln. Beim Wickeln werden die Geschlechtsorgane der Kinder berührt. Auch das kann als lustvoll von Kindern erlebt werden.
In den Krabbelgruppen unserer Kirchengemeinde respektieren Eltern die kindliche
Sexualität. Sie interpretieren kindliche Sexualität nicht als erwachsene Sexualität,
die zielgerichtet, auf (genitale) Befriedigung und Beziehung hin orientiert ist.
In Kooperation mit Sexualpädagog:innen bieten wir einmal im Jahr eine
Informationsveranstaltung zum Thema „Kindliche Sexualität“ an.
Die Leitungsperson muss ein eintragungsfreies erweitertes
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
In die Kindergruppe(n) kommen Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren. Kinder in diesem Alter laufen in der Regel nicht mehr unbekleidet herum und scheuen sich, sich in Gegenwart von Erwachsenen umzukleiden. Sie beobachten den Umgang mit Sexualität bei Jugendlichen und Erwachsenen und wissen, dass man nicht öffentlich darüber spricht. Die Kindergruppe(n) treffen sich einmal wöchentlich für ca. zwei Zeitstunden und erleben altersgerecht Spiel, Spaß und religiöse Bildung.
In den Kindergruppe(n) unserer Kirchengemeinde respektieren die ehrenamtlich Leitenden
die kindliche Sexualität. Sie achten darauf, dass sie altersgemäß ausgedrückt wird.
Sie schreiten ein, wenn die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Kindergruppe verletzt wird
(Masturbation, Exhibitionismus).
Die ehrenamtlich Leitenden sind Inhaber:innen der JuLeiCa und geschult,
die ihnen anvertrauten Kinder vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen.
Sie müssen ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Zur Kinderkirche sind Kinder zwischen drei und zwölf Jahren eingeladen. Für Kinder im KiTa-Alter gelten die gleichen Handlungsanweisungen wie oben. Für die Kinder im Schulalter beginnt die Geschlechtsidentität. Sie erkennen den Unterschied zwischen Jungen und Mädchen und entwickeln Geschlechtskonstanz. Dabei sind sie nicht auf binäre Geschlechtsidentitäten festgelegt. Sie lernen auch in ihre Geschlechterrolle durch soziales Lernen hineinzuwachsen und übernehmen Muster und Stereotype von Menschen gleichen Geschlechts; gleichzeitig lehnen Sie Muster und Stereotype von Menschen anderen Geschlechts ab. Schließlich bildet sich auch die sexuelle Orientierung heraus: Heterosexualität, Homosexualität, Bisexualität, Asexualität.
In der Kinderkirche unserer Kirchengemeinde respektieren die ehrenamtlich Leitenden
die kindliche Sexualität. Sie achten darauf, dass sie altersgemäß ausgedrückt wird.
Sie schreiten ein, wenn die sexuelle Selbstbestimmung innerhalb der Kinderkirche verletzt wird
(Masturbation, Exhibitionismus oder Sexualität mit physischer, psychischer oder sozialer Gewalt).
Die ehrenamtlich Leitenden sind Inhaber:innen der JuLeiCa und / oder geschult,
die ihnen anvertrauten Kinder vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen.
Für die Kinder im frühen Jugendalter / Konfirmand:innen (11-14 Jahre) geht es um die Herausforderung, die Veränderungen am eigenen Körper und die sexuelle Reifung in die eigene Identität zu integrieren. Dabei sind Eltern, die Peergruppe und die Mediennutzung bedeutsam. Das Interesse am anderen Geschlecht erwacht, erste sexuelle Erfahrungen (Küssen, zärtliche Berührungen, Rückzug) werden gemacht, erste Beziehungen entstehen und enden wieder.
In der Konfirmandenarbeit unserer Kirchengemeinde respektieren die ehrenamtlich Leitenden und die Hauptamtlichen die frühjugendliche Sexualität und achten darauf, dass sie altersgemäß ausgedrückt wird.
Sie schreiten ein, wenn die sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird (Masturbation, Exhibitionismus, Sexualität mit physischer, psychischer oder sozialer Gewalt). Sie sind für die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sensibilisert, sprachfähig und normativ. Sie müssen ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Sie sind nicht allein mit den ihnen anvertrauten Jugendlichen und halten sich an das Abstandsgebot und das Abstinenzgebot. In der Konfirmandenarbeit wird das Thema Sexualität nicht tabuisiert, sondern in verantworteter Weise thematisiert.
In der Teamergruppe (15-21 Jahre) entwickelt sich die Sexualität weiter. Die Jugendlichen pubertieren in unterschiedlichen Geschwindigkeiten und entwickeln ihre eigene sexuelle Neigung. Sie emanzipieren sich häufig vom Elternhaus, die Peergruppe wird wichtiger. Sie machen erste, auch vertiefte sexuelle Erfahrungen, gehen längere Beziehungen ein und erfahren partnerschaftliche Intimität. Die Freundschaften in der Teamergruppe können auch zu (intimen) Liebesbeziehungen führen. Auch hier wird das Thema „Sexualität“ verantwortlich zur Sprache gebracht, vor allem auch im Blick auf Mediennutzung (Pornographie, Kinderpornographie, sexting, sugar daddies etc.) und Verhütung.
Die Teamergruppe wählt sich jeweils für die Dauer eines Jahres zwei Teamsprecher:innen. Sie sind die Brücken für die Anliegen zwischen Team und Pfarrperson. Teamer sind haben sowohl die Selbstverpflichtungserklärung als auch den Verhaltenskodex zur Kenntnis genommen und unterschrieben. Sie bemühen sich möglichst im ersten Jahr die Basischulung 1 zu absolvieren. Ab 16 Jahre bemühen sie sich um den Erwerb der JuLeiCa. Sie müssen ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Sie schreiten ein, wenn die sexuelle Selbstbestimmung verletzt wird (s.o.). Sie setzen sich entwicklungsgemäß mit den Fragen zur Sexualität auseinander.
Die Erwachsenen in unserer Gemeinde werden als Besucher:innen unserer Angebote in ihren Bedürfnissen nach Nähe und Distanz ernstgenommen. Wir verzichten darauf, beim Abendmahl einander zu umarmen. Der Friedensgruß findet individuelle Ausprägung und wahrt das Distanzbedürfnis der Menschen. Wir ermutigen Menschen dazu, ihre persönlichen Grenzen zu benennen und die Grenzen anderer zu respektieren. Die Pfarrpersonen sind im Zuge der Seelsorge sensibilisiert für Menschen, die in ihrer Lebensgeschichte sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Notfallplan/Handlungsleitfaden
Das Schutzkonzept der Ev. Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld hat zum Ziel, präventiv zu wirken und Vorfälle sexualisierter Gewalt zu verhindern. Trotzdem kann es zu Situationen kommen, die eine Intervention notwendig machen. Für alle Mitarbeitenden – egal ob haupt- oder ehrenamtlich tätig – ist der Umgang mit einem Vorfall oder einem Verdacht eine große Herausforderung. Zum Schutz der betroffenen und beschuldigten Personen ist jenseits der vorgeschriebenen Meldewege absolute Verschwiegenheit zu wahren. Der nachfolgende Handlungsleitfaden soll hier eine Orientierung bieten und stellt dar, was in welchem Fall zu tun ist. Er greift nicht nur im Falle der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld. Er soll genauso Hilfestellung geben bei einem Verdacht auf (sexualisierte) Gewalt außerhalb, bei dem die/der (ehrenamtliche) Mitarbeiter*in als Vertrauensperson für die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen wirkt.
Durch Notfallpläne werden konkrete Handlungsschritte chronologisch festgelegt: vom Abklären der Vermutung bis hin zur Einleitung von tatsächlichen Interventionen. Hier werden detailliert und übersichtlich alle Verfahrensschritte dargestellt, wie Verdachtsmomente abgeklärt werden und welche Interventionen im Krisenfall einzuleiten sind.
Betroffene wenden sich an vertraute Personen, um über erlittene (sexualisierte) Gewalt zu sprechen. Das können seelsorglich ausgebildete Personen im pastoralen Dienst oder Mitglieder des Presbyteriums oder ehrenamtlich Mitarbeitende sein. Dieses Erstgespräch ist für die Betroffenen von hoher Wichtigkeit und hat zum Ziel, dass die Betroffenen von ihren Erfahrungen erzählen können. Die nachfolgenden Hinweise tragen dazu bei, dass das Erstgespräch gelingt.
Grundsätze für das erste Gespräch mit Betroffenen von (sexualisierter) Gewalt
Geschützten Raum schaffen - Sich Zeit nehmen - In unvoreingenommener Haltung zuhören - Solidarität zeigen - Bereitschaft signalisieren, auch belastende Dinge anzuhören und aushalten zu können - Zum Sprechen ermutigen - Stärken der / des Betroffenen herausstellen und loben - Nicht bagatellisieren - Suggestive Fragen vermeiden - Gefühle, besonders Schuldgefühle, zulassen - Bedürfnisse ernst nehmen - Keine Versprechungen machen, die nicht gehalten werden können! - Hinweis auf die Meldepflicht in Fällen sexualisierter Gewalt! - Weitere Maßnahmen absprechen - Gespräch dokumentieren und datensicher verwahren
Im Erstgespräch erfahren vertraute Personen Erfahrungen (sexualisierter) Gewalt von Betroffenen. Es bildet sich zunächst ein Verdacht. Unterschiedliche Erfahrungen rufen unterschiedliche Verdachtsfälle hervor. Zum besseren Verständnis und zu einer ersten Orientierung werden hier die Verdachtsfälle differenziert.
Differenzierung der Verdachtsfälle
Ein unbegründeter Verdacht liegt dann vor, wenn sich die Verdachtsmomente durch überprüfbare Erklärungen zweifelsfrei als unbegründet ausschließen lassen. Das Ergebnis der Überprüfung ist sorgfältig zu dokumentieren und datensicher aufzubewahren.
Ein vager Verdacht liegt dann vor, wenn es Verdachtsmomente gibt, die (auch) an sexualisierte Gewalt denken lassen. Dann sind weitere Maßnahmen zur Abklärung und Einschätzung notwendig, dazu nehmen wir das Beratungsrecht nach § 8 KGSsG (KirchenGesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt) bei der Meldestelle der EKvW in Anspruch.
Ein begründeter Verdacht liegt dann vor, wenn die vorliegenden Verdachtsmomente erheblich und plausibel sind. Als Kirchengemeinde ergreifen wir Maßnahmen, um den Schutz der Betroffenen aktuell und langfristig sicher zu stellen. Zur Bewertung der vorliegenden Informationen und zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen arbeiten wir mit der Fachkraft zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn und ggf. mit der Meldestelle der Landeskirche zusammen. Der begründete Verdacht muss an die Landeskirche gemeldet werden.
Ein erhärteter und erwiesener Verdacht liegt dann vor, wenn es direkte oder sehr starke indirekte Beweismittel gibt. Als Kirchengemeinde ergreifen wir Maßnahmen, um den Schutz der Betroffenen aktuell und langfristig sicher zu stellen. Zur Bewertung der vorliegenden Informationen und zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen arbeiten wir mit der Fachkraft zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn und ggf. mit der Meldestelle der Landeskirche zusammen. Der erhärtete und erwiesene Verdacht muss an die Landeskirche gemeldet werden.
Des Weiteren ist zu entscheiden, welche Form der Intervention gewählt werden muss. Dies richtet sich nach dem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde des verdächtigten Beschuldigten eines Übergriffes. Wir differenzieren nach ehrenamtlich Tätigen, Angestellten und Pfarrpersonen.
Jede Intervention umfasst die Meldepflicht bei der Landeskirche, die Information des Presbyteriums bzw. des Leitungsgremiums, die Bildung eines Interventionsteams, die Aufarbeitung des Falls und die Rehabilitierung der Betroffenen und der zu Unrecht Beschuldigten.
Meldepflicht
Der begründete Verdacht der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung durch eine haupt- oder ehrenamtlich mitarbeitende Person in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld und Verstöße gegen das Abstinenzgebot führen zwingend zu einer umgehenden Meldung an die Meldestelle nach dem KGSsG der EKvW.
Die Meldestelle wird auch im Vorfeld durch eine anonyme Meldung kontaktiert, um einen Sachverhalt zu klären, bzw. um zu klären, ob es sich um einen begründeten Verdacht handelt. Bei Kenntnis einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung muss die Meldestelle umgehend informiert werden. Alle ansonsten geregelten Beschwerdeverfahren (z.B. über Leitungskräfte) sind dann außer Kraft gesetzt (vgl. §8 (1) KGSsG)! Die Leitung darf über die Meldung informiert werden.
Das Seelsorgegeheimnis bleibt hiervon unberührt (vgl. §8 (2) KGSsG): wenn die Kenntnis einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung also im Rahmen eines für beide Beteiligten eindeutig als Seelsorgegespräch zu identifizierenden Seelsorgesituation erlangt wurde, dürfen die anvertrauten Inhalte auch im Zusammenhang mit der Meldepflicht nicht weitergeben werden. Im Gespräch ist hier gegebenenfalls die Meldepflicht der sich offenbarenden Person anzusprechen und es ist im Verlauf des Gesprächs offensiv darauf hinzuwirken, von der Schweigepflicht entbunden zu werden, um eine Zusammenarbeit mit der Meldestelle zu ermöglichen.
Folgende Verfahrensschritte gelten bei uns:
Ein Fall sexualisierter Gewalt wird beobachtet, wahr- oder zur Kenntnis genommen.
Gegen das Abstinenzverbot wird verstoßen.
Der Fall wird an die Meldestelle der EKvW gemeldet:
0521-594-318 oder meldestelle@ekvw.de
Dort wird der Verdacht eingeschätzt und Zuständigkeiten geklärt.
Handelt es sich nicht um einen Fall nach dem KGSsG, verweist die Meldestelle an die Beschwerdestelle des Allg. Gleichberechtigungsgesetzes, an andere Beratungsstellen. Der Fall wird dokumentiert.
Handelt es sich um einen Fall nach dem KGSsG (begründeter Verdacht gegenüber Beschäftigten und Ehrenamtlichen) wird das zuständige Leitungsorgan, das Presbyterium, informiert.
Das Presbyterium bildet ein Interventionsteam (Vorsitz, Verantwortliche im Presbyterium, Öffentlichkeitsreferent KK, Fachberatung KK Paderborn, Personalberatung EKKA, ggf. Referent*in für Intervention der EKvW.)
Das Interventionsteam schätzt den Verdacht ein und beurteilt ihn. Es unterstützt bei der Planung der Interventionen und empfiehlt konkrete Handlungsschritte. Es prüft arbeitsrechtliche, dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen (Freistellung, Kündigung, Anzeige…). Es plant Schutzmaßnahmen und empfiehlt Unterstützungsangebote. Es geht mit der Öffentlichkeit und den Medien um und bereitet ggf. eine Presseerklärung vor. Es dokumentiert die Intervention und bewahrt diese datenschutzrechtlich gesichert auf. Es beteiligt ggf. die MAV und gibt Hinweise zur Aufarbeitung und Rehabilitierung.
Handelt es sich um einen Fall nach dem KGSsG (begründeter Verdacht gegenüber Pfarrpersonen), wird das zuständige Leitungsorgan, das Presbyterium, und die Superintendentin / der Superintendent informiert.
Superintendent*in und Presbyterium bildet ein Interventionsteam (Superintendentin, Verantwortliche aus dem Presbyterium, Öffentlichkeitsreferent KK, Fachberatung KK, Personalberatung EKKA, ggf. Referent*in für Intervention der EKvW.)
Das Interventionsteam schätzt den Verdacht ein und beurteilt ihn. Es unterstützt bei der Planung der Interventionen und empfiehlt konkrete Handlungsschritte. Es prüft arbeitsrechtliche, dienstrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen (Freistellung, Kündigung, Anzeige…). Es plant Schutzmaßnahmen und empfiehlt Unterstützungsangebote. Es geht mit der Öffentlichkeit und den Medien um und bereitet ggf. eine Presseerklärung vor. Es dokumentiert die Intervention und bewahrt diese datenschutzrechtlich gesichert auf. Es beteiligt ggf. den Pfarrverein und gibt Hinweise zur Aufarbeitung und Rehabilitierung.
Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt
Wenn in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld ein Fall sexualisierter Gewalt aufgetreten ist, ist neben der Intervention die Aufarbeitung von großer Bedeutung. Fachstellen, die bereits in den Fall einbezogen wurden, können dabei helfen und bei Bedarf an andere Fachstellen weitervermitteln.
Zielgruppe der Aufarbeitung sind vor allem die primär beteiligten betroffenen Personen, also im Falle von Kindern und Jugendlichen die Schutzbefohlenen sowie deren Personensorgeberechtigten und direkte Bezugspersonen. Darüber hinaus betrifft ein Aufarbeitungsprozess auch Mitarbeitende und Verantwortliche. Ziele eines Aufarbeitungsprozesses sind:
Identifizierung von Fehlerquellen, die den Fall ermöglicht haben; die Behebung der erkannten Fehlerquellen, die Dokumentation des Vorfalls, die Schaffung von Hilfsangeboten für direkt und indirekt Betroffene und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit aller Mitarbeitenden.
Der Prozess der Aufarbeitung findet auf zwei Ebenen statt.
Individuelle Aufarbeitung
Der Vorfall sexualisierter Gewalt in einer Institution traumatisiert eine große Anzahl von Menschen. Das Ziel individueller Aufarbeitung ist die Verarbeitung des Geschehenen, auch hier wird bei Bedarf die Hilfe externer Beratungsstellen eingeholt. Die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld ist sich ihrer großen Verantwortung bewusst, Betroffene, Kolleg*innen und Leitungskräfte bei der Aufarbeitung des Geschehenen zu begleiten und zu unterstützen. Dies kann in Form von Supervision, Vermittlung an externe Beratungsstellen und Therapieangebote, Seelsorgeangebote, Gesprächsangeboten etc. geschehen.
Neben den genannten Hilfen bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt verweist die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld an die Geschäftsstelle der „Unabhängigen Kommission sowie der Beschwerdekommision“ sowie an die zentrale Anlaufstelle „help“ welche Betroffene allgemein über Unterstützungsangebote der evangelischen Kirche berät und an die zuständigen kirchlichen Ansprechstellen, wie zum Beispiel die FUVSS im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen vermittelt.
Institutionelle Aufarbeitung:
Ziel der institutionellen Aufarbeitung ist es, die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld wieder handlungsfähig zu machen, das Geschehene zu analysieren und dementsprechend Handlungsabläufe oder Handlungsweisen zu verändern und transparent zu machen.
Dies ist vor allem eine präventive Maßnahme zur Verhinderung erneuter Vorfälle, aber es dient auch der Wiedererlangung des Vertrauens von Gemeindegliedern und Gästen in die Kirchengemeinde.
Dabei ist die Unterstützung von außen von maßgeblicher Bedeutung, denn die Kirchengemeinde kann sich nicht intern therapieren. Die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld arbeitet darum bei der Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt mit externen Fachkräften zusammen. Eine Auswahl an Ansprechpartner*innen findet sich im Abschnitt „Kooperation mit Fachkräften“ in diesem Schutzkonzept.
Rehabilitierung
Rehabilitierung bedeutet, die „Wiederherstellung der verletzten Ehre einer Person und die Wiedereinsetzung in frühere Rechte“.
Rehabilitierung Betroffener
Eine Rehabilitierung Betroffener muss zum Ziel haben, ihnen glaubhaft erklären zu können, warum ihnen (sexualisierte) Gewalt angetan werden konnte und dass dies gründlich aufgearbeitet wird. Außerdem muss es eine Anerkennung der Schuld, glaubhafte Reue und eine öffentliche Bitte um Verzeihung geben. (vgl. CVJM Westbund e.V.: CVJM Schutzkonzept-Kinder und Jugendliche schützen Basisheft Nr. 2, S. 25)
Rehabilitierung falsch Beschuldigter
Grundsätzlich gilt es zu prüfen, warum eine falsche Beschuldigung ausgesprochen wurde. Es kann sich hierbei um eine bewusst falsche Anschuldigung oder aber um eine Missinterpretation einer Situation, Äußerung oder Handlung handeln.
Die falsche Anschuldigung muss gegebenenfalls öffentlich aufgeklärt und mit den Beschuldigenden thematisiert werden. Es gilt, ein Problembewusstsein zu schaffen und gegebenenfalls (sollte es sich um erwachsene Beschuldigende und eine bewusst falsche Anschuldigung handeln) die Möglichkeit einer strafrechtlichen Aufarbeitung zu prüfen.
Ein falscher Verdacht kann schwerwiegende Auswirkungen für die verdächtigte Person und für die weitere Zusammenarbeit haben. Wenn ein Verdacht ausgeräumt werden konnte oder sich nicht bestätigt hat, muss alles getan werden, um die Person zu rehabilitieren. Ziel ist, den Verdacht vollständig auszuräumen und eine neue Vertrauensbasis wiederherzustellen.
Die Evangelische Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld unternimmt folgende Schritte zur Rehabilitation der zu Unrecht Beschuldigten:
Sie informiert alle, die an dem Vorgang beteiligt waren und davon erfahren haben, dass der Verdacht sich als unbegründet erwiesen hat, gleichzeitig sensibilisiert sie gegebenenfalls die Beteiligten für die Konsequenzen von (Falsch-)Beschuldigungen. Sofern der Fall zuvor öffentlich geworden ist, informiert sie Medien und Öffentlichkeit, dass sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat und bemüht sich um die Löschung diesbezüglicher Internet-Veröffentlichungen. Sie erklärt glaubhaft, wie es zu der zu Unrecht erhobenen Beschuldigung kommen konnte. Sie arbeitet das Verfahren auf, identifiziert gemachte Fehler und lernt daraus für zukünftige Verfahren. Sie bekennt dem Beschuldigten gegenüber und öffentlich ihre Schuld, bereut glaubhaft und bittet öffentlich um Verzeihung. Sie bietet seelsorgliche Begleitung an. Sie führt Beratungs- und Supervisionsverfahren mit externer fachlicher Unterstützung durch, um wieder konstruktiv miteinander arbeiten zu können und das Vertrauen zwischen allen Beteiligten wiederherzustellen. Sie vermittelt Hilfeleistungen, z.B. in Form von psychotherapeutischer Unterstützung, an die zu Unrecht beschuldigte Person.
Kooperation mit Fachstellen
Wenn sexualisierte Gewalt auftritt oder auch nur vermutet wird, ist es dringend angeraten fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Ev. Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld arbeitet dabei eng mit verschiedenen Fachstellen zusammen und rät dringend an, bei allen Fragen rund ums Thema frühzeitig fachliche Beratung einzuholen!
Zuständig für die Verdachtsmeldung und Interventionsberatung ist dabei die Fachstelle „Prävention und Intervention“ beim Landeskirchenamt der EKvW
Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Frau Jelena Kracht Marion Neuper Christian Weber
Meldestelle, Referentin für Intervention Referentin für Intervention Referent für Prävention
Telefon: 0521 594-381 Telefon: 0521-594-387 0521-594-380
Mail: Meldestelle@ekvw.de Mail: meldestelle@ekvw.de Mail: meldestelle@ekvw.de
Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt ist
Frau Dr. Britta Jüngst
Pfarrerin, Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt
Telefon 0521-594-208
Der Evangelische Kirchenkreis Paderborn bietet fachliche Beratung in der Fachstelle Prävention beim Evangelischen Kirchenkreis Paderborn
Klingender Str. 13, 33100 Paderborn
Sonja Hillebrand Beatrix Thiele-Becker
Multiplikatorin und Präventionsfachkraft Verwaltung
Tel. 05251/500-257 Tel.: 05251/500-269
Mobil: 0171/7484542
Mail: sonja.hillebrand@kkpb.de Mail: beatrix.thiele-becker@kkpb.de
Qualitätsmanagement
Prävention sexualisierter Gewalt verstehen wir als einen fortlaufenden Prozess. Darum ist die Aufgabe
der Prävention sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde am Sintfeld mit der Entwicklung und Verabschiedung dieses Schutzkonzeptes nicht abgeschlossen. Nach der Einführung muss das Konzept
mit Inhalt gefüllt werden, einen Platz im Leben der Gemeinde bekommen. Außerdem ist die Arbeit in unserer Gemeinde geprägt von Veränderungen – im Bereich der übernommenen Aufgaben und Projekte, im Bereich der
Teilnehmer*innen und Besucher*innen unserer Angebote und auch im Bereich der Mitarbeitenden. Angebote werden den Bedarfen angepasst und so können sich auch im Bereich der Risikoeinschätzung und des Umgangs damit Veränderungen ergeben.
Das Konzept und die Umsetzung der aufgeführten Schutzmaßnahmen werden daher regelmäßig (alle 4 Jahre) überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt. Verantwortlich für die Überprüfung ist das Presbyterium in
Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Prävention im Evangelischen Kirchenkreis Paderborn.